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Terms
1. Ausschließliche Geltung unserer Geschäftsbedingungen

Alle Verkäufe und Serviceleistungen von aps, auch in laufender oder künftiger Geschäftsverbindung, unterliegen ausschließlich den nachfolgenden Bedingungen. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsgegenstand, wenn ihrer Geltung von aps schriftlich zugestimmt wurde. Dies gilt auch dann, wenn aps in Kenntnis entgegenstehender oder von den eigenen Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Sollte der Kunde hiermit nicht einverstanden sein, hat er uns hierauf umgehend in einem gesonderten Schreiben hinzuweisen. In diesem Fall kann aps sein Angebot jederzeit zurückziehen.

2. Vertragsschluss und Angebotsunterlagen

Maßgebend für den Inhalt des Vertrages ist die schriftliche Auftragsbestätigung von aps. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen stellen, soweit nichts anderes vereinbart wurde, keine zugesicherten Eigenschaften dar. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung aufgrund von Konstruktions- oder Formveränderungen, die auf Verbesserung der Technik bzw. auf Anforderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, ab und ist diese Abweichung für den Kunden zumutbar, so ist die Auftragsbestätigung dennoch verbindlich, wenn nicht der Kunde innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Bestätigung widerspricht.

3. Auslieferung und Versicherung

Die in der Auftragsbestätigung genannten Auslieferungstermine sind unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Verbindlich vereinbarte Auslieferfristen sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk von aps verlassen hat oder dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Werden verbindlich vereinbarte Ausliefertermine von aps um mehr als zwei Wochen überschritten, und hat aps die Verzögerung zu vertreten, ist der Kunde berechtigt, eine Nachfrist von zwei Wochen mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten.

Versicherungen werden nur abgeschlossen, sofern der Kunde dies ausdrücklich schriftlich wünscht.

Liegt keine anderslautende Anweisung des Kunden vor, so liefert aps die Vertragsgegenstände an den Firmensitz des Kunden. Ist für aps keine Lieferadresse feststellbar oder nimmt der Kunde den Kaufgegenstand nicht an, so kann aps diesen entweder bei sich oder bei einem Lagerhalter einlagern. Der Kunde hat hierdurch entstandene Kosten, auch Transportkosten und Versicherung, zu tragen. Im Falle der Einlagerung bei aps gelten die marktüblichen Lagergebühren als vereinbart.

4. Preise

Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Umsatzsteuer, Auslieferungskosten, Verpackung, Versicherung sowie sonstiger Nebenkosten. Die Preise sind Festpreise für eine Dauer von vier Monaten für Nichtkaufleute und sechs Wochen für Kunden, die Kaufleute sind, ab Datum der Auftragsbestätigung. aps behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. aps wird diese dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

5. Zahlungsbedingungen

Trainings sind im voraus zu bezahlen. Dienstleistungen sowie Tinten- und Ersatzteillieferungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu bezahlen, Warenlieferungen innerhalb von dreißig Tagen ohne Abzug, jeweils ab dem Datum der Rechnungsstellung.

Für den Fall des Zahlungsverzuges ist aps berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 288 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadens ist zulässig.

6. Qualitätsprüfung

Die Produkte von aps werden vor Auslieferung sorgfältig geprüft und standardisierten Tests unterworfen. Wünscht der Kunde zusätzliche Tests, so sind diese gesondert zu bezahlen. Wünscht der Kunde die Durchführung von Tests in seiner Gegenwart, nimmt jedoch an dem schriftlich vereinbarten Termin nicht teil, ist aps berechtigt, nach Ablauf von einer Woche nach Fertigstellungsanzeige die gewünschten Tests auch in Abwesenheit des Kunden durchzuführen. Ergeben diese Tests keine Beanstandung, so gilt der betreffende Gegenstand auch dann als vom Kunden genehmigt, wenn dieser am Test nicht teilgenommen hat.

7. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung

aps behält sich das Recht vor, bestellte Ware oder Dienstleistungen solange zurückzubehalten, wie etwaige Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber aps aus anderen Aufträgen nicht vollständig beglichen sind. aps wird die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes dem Kunden entsprechend anzeigen. Dem Kunden steht ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur wegen unbestrittener, von aps anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu.

8. Gefahr- und Eigentumsübergang, Eigentumsvorbehalt

Die Gefahr geht mit der Bereitstellung der Ware zur Abholung durch den Kunden auf diesen über, sofern eine Holschuld vereinbart wurde. Ansonsten geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen des Lagers von aps auf den Kunden über.

Wird ausnahmsweise der Sitz des Kunden als Leistungs- und Erfüllungsort vereinbart, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware auch dann auf den Kunden über, wenn er erklärt, er werde die Ware nicht annehmen. Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.

Jegliche Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von aps gegen den Kunden, auch aus anderen Geschäften, Eigentum von aps. Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so tritt er hiermit sämtliche aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen einschließlich aller Nebenrechte in Höhe des jeweils von aps fakturierten Endbetrages einschließlich Umsatzsteuer an aps ab.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist aps berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.

aps ist nach Rücknahme der Ware zu der Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.


Wird die Ware gepfändet oder erfolgt sonst ein Eingriff, der die Rechte von aps beeinträchtigt, so hat der Kunde aps unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, so dass aps eine Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Ist der Dritte nicht in der Lage, aps die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, so haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall gegenüber aps.

9. Mängelhaftung

aps haftet für die Freiheit seiner Produkte von Sach- und Rechtsmängeln sowie Ordnungsmäßigkeit seiner Serviceleistungen. Änderungen in Konstruktion und Ausführung, die die Funktionstüchtigkeit und den Wert der Waren nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Beanstandung.

Ist der geleistete Gegenstand oder die durchgeführte Serviceleistung mangelhaft oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, soweit diese in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesichert wurde, wird aps den Mangel nach ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache auf ihre Kosten beheben. Geschieht dies nicht innerhalb angemessener Frist nach Eingang der begründeten Mängelrüge und verstreicht auch eine ausdrücklich unter Rücktrittsdrohung gesetzte Nachfrist von mindestens zwei Wochen fruchtlos, so kann der Kunde von dem Vertrag über den mangelhaften Gegenstand zurücktreten oder Minderung verlangen.

Voraussetzung für jegliche Mängelansprüche seitens des Kunden ist die unverzügliche Untersuchung des Kaufgegenstandes nach Anlieferung, von Serviceleistungen nach deren Abschluss. Bei Entdeckung von Mängeln hat der Kunde diese aps unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei einer Beschädigung des Vertragsgegenstandes durch Dritte, bei eigenmächtigen Änderungen oder bei Verwendung von Tinten oder Ersatzteilen, die von aps nicht zugelassen sind, bestehen keine Gewährleistungsansprüche gegenüber aps.

Für Mängel an gelieferten Sachen und durchgeführten Leistungen, für Funktionsstörungen, Material- und Fertigungsfehler haftet aps für die Dauer von zwölf Monaten ab Auslieferung oder Beendigung der Arbeiten gemäß den obenstehenden Bedingungen. Ist die Reparatur oder der Austausch von Ersatzteilen beim Kunden nicht möglich, so ist der betreffende Gegenstand an die Werkstatt von aps zu liefern. Die Kosten gehen zu Lasten von aps.

Bestandteil dieser Haftung ist, dass das Bedienungspersonal des Betreibers an dem von aps angebotenen Trainingsprogramm teilgenommen hat. Ohne Absolvierung einer Schulung wird vermutet, dass der Mangel auf einem Bedienungsfehler beruht. Der Kunde trägt dann die Beweislast für das Gegenteil.

Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen aufgrund von Mängeln der von aps gelieferten oder eingebauten Sachen haftet aps, sofern diese auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von aps oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

10. Haftungsbeschränkungen

Sofern aps bei der Abwicklung des Vertrages eine Haftung trifft, gilt für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche, die gegen aps erhoben werden können, folgende Regelung:

1. aps haftet unbegrenzt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

2. Bei schuldhafter Verletzung von Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung sind, beschränkt sich die Haftung von aps , außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für indirekte Schäden, wie z.B. Betriebsstillstand und/oder Produktionsverzögerungen oder Produktionsstörungen sowie für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.

3. Im übrigen haftet aps insbesondere nicht bei Verletzung von Vertragspflichten mit unwesentlicher Bedeutung, in Fällen einfacher und leichter Fahrlässigkeit sowie für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.

4. Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Nebenpflichtverletzungen wird auf zwei Jahre verkürzt. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

11. Erklärung durch Vertreter

Handelsvertreter, Reisende, Zwischenhändler oder Außendienstmitarbeiter von aps sind nicht autorisiert, verbindliche Erklärung über Gewährleistungs- oder Garantieverpflichtungen, gleich welcher Art, für aps abzugeben oder aps in anderer Weise rechtlich zu verpflichten.

12. Höhere Gewalt

In keinem Fall ist aps verantwortlich für Mängel und Schäden, die durch den Kunden oder einen Dritten zu vertreten sind. Dies gilt weiterhin für Schäden, die durch Krieg, Sabotage, Streiks, Aussperrung, Sturm, Überschwemmung, Feuer, Energieunterbrechung oder Höhere Gewalt entstanden sind. In Fällen solcher Art kann aps nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder eine Verlängerung von Lieferungs- und Ausführungsfristen um einen angemessenen Zeitraum verlangen. Angemessen ist ein Zeitraum, der für die Kompensation von Verzögerungen durch oben genannte Hindernisse erforderlich ist. Dies gilt auch, wenn vorgenannte Umstände bei Zulieferern von aps eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von aps nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Lieferverzuges eintreten.

13. Patentrechte

aps übernimmt keine Gewähr für den Fall, dass durch zugelieferte Waren oder ihren Gebrauch Patentrechte oder sonstige gewerbliche Rechte, gleich welcher Art, berührt werden.

14. Rechtswahl

Die Geschäftsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verweisungen auf ausländische Rechtsordnungen sind unwirksam. Insbesondere die Anwendung des Wiener Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Firmensitz von aps. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen aps und dem Kunden, soweit dies gesetzlich zulässig ist und es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann handelt, ist das für den Sitz von aps zuständige Gericht.

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen Klausel eine andere, wirksame Regelung treffen, die üblicherweise dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt.